I. Vertragsinhalt

Vertragsgegenstand ist die Vermietung eines PKW-Stellplatzes. Gegen Aufpreis kann ein Transfer zum Airport Memmingen und zurück gebucht werden. Ausdrücklich ist nicht Vertragsgegenstand die Verwahrung des PKW. Der PKW ist auf der Mietfläche nicht bewacht.
 
Der Transport zum Flughafen bezieht sich pro entgeltlich geparktem Fahrzeug auf maximal 4 Personen und übliches Gepäck. Bei einem Transport ab 5 Personen oder Sperrgepäck wird für ein Großraumfahrzeug benötigt. Der Aufschlag pro zusätzlichem Fahrzeug beträgt hin und zurück 18 €.
 
Der aktuelle Mietpreis laut Preisliste ist bei Abstellen des Fahrzeugs auf der Mietfläche in vorab zu bezahlen.
 
Vorübergehendes Umparken / alternative Standorte (Zusatz gilt nur bei Schlüsselabgabe)
 
Der Vermieter ist berechtigt, Fahrzeuge vorübergehend auf einen anderen Parkplatz oder Standort zu verlegen, insbesondere zur Optimierung der Stellplatznutzung. Dies gilt insbesondere für Buchungen der Parkzone „Parken am Flughafen“. In diesen Fällen kann das Fahrzeug zu unserem zweiten, nicht weit entfernten Standort umgeparkt werden. Das Fahrzeug wird dem Kunden bei Rückgabe jedoch wieder an dem Standort zur Verfügung gestellt, an dem es ursprünglich abgegeben wurde.
 
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten durch das Umparken selbst. Für Schäden am Fahrzeug gelten weiterhin die Regelungen gemäß Abschnitt III „Haftungsbeschränkungen“.
 
I.a. Preisgestaltung bei Langzeitparken
 
Bei Parkvorgängen, die länger als 30 Tage andauern, gelten nach Ablauf von 30 Tagen wieder die regulären Listenpreise. Zahlungen, die während der ersten 30 Tage reduziert berechnet wurden, werden nicht nachträglich angepasst.
 
 

II. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots des Kunden:
• bei einer telefonischen Anfrage durch eine umgehende schriftliche Bestätigung durch den Vermieter,
• bei einer Buchungsanfrage per E-Mail mit Bestätigung des Vermieters per E-Mail,
• bei einer Buchungsanfrage über die Homepage durch Ausfüllen und Absenden des entsprechenden Buchungsformulars,
• durch mündlichen oder schriftlichen Vertragsschluss.
 
 

III. Haftungsbeschränkungen

Ausdrücklich ist eine Bewachung und eine Verwahrung nicht Bestandteil dieses Vertrages. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die abgestellten Fahrzeuge nicht durch die Firma Allgäu Airpark Nord versichert sind.
 
Ausdrücklich wird eine Haftung der Firma Allgäu Airpark Nord GbR für Schäden durch andere Mieter oder sonstige Dritte ausgeschlossen. Ebenso haftet die Firma Allgäu Airpark Nord nicht für einen Verlust des KFZ bzw. für einen Diebstahl von beweglichen und eingebauten Gegenständen aus dem Kraftfahrzeug.
 
Eine Haftung bei Schäden durch höhere Gewalt, bei inneren oder äußeren Unruhen oder elementaren Naturkräften, auch Hagelschäden und Marderschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
 
Die Firma Allgäu Airpark Nord haftet nur für Schäden, die durch ihr Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Kunde hat für ein ordnungsgemäßes Verschließen des Fahrzeugs zu sorgen.
 
III.a. Verhaltensregeln / Rechte des Betreibers
 
1. Fremde Fahrzeuge:
Fahrzeuge, die ohne gültige Buchung auf dem Parkplatz abgestellt werden, können auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt oder mit einer Parkkralle gesichert werden. Die Freigabe erfolgt erst nach vollständiger Begleichung der anfallenden Kosten.
2. Nutzung der Stellplätze:
Jeder Kunde ist verpflichtet, pro Fahrzeug nur einen Stellplatz zu nutzen. Sollte ein Fahrzeug mehr als einen Stellplatz blockieren, behält sich der Betreiber das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr zu erheben.
 
 

IV. Vermieterpfandrecht der Firma Allgäu Airpark Nord 

Dem Vermieter steht ein Vermieterpfandrecht nach Maßgabe der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu. Die Herausgabe des Fahrzeugs kann daher verweigert werden, sofern und solange der vereinbarte Mietpreis nicht vollständig bezahlt ist.
 
 

V. Transfer von und zum Flughafen

Der Mieter ist alleine dafür verantwortlich, dass ein rechtzeitiges Erscheinen am Abflugterminal möglich ist, indem er rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt auf der Mietfläche eintrifft. Die voraussichtliche Beförderungszeit vom Mietplatz bis zum Flughafen beträgt ca. 10 Minuten.
 
Für fehlerhafte Angaben wie z. B. falsche Abflugszeit, falsches Ankunftsdatum, falsche Flugdaten oder Umbuchungen, die nicht bekanntgegeben werden, trägt allein der Mieter die Verantwortung. Diese Angaben werden vom Vermieter nicht überprüft. Änderungen zu den vertraglich vereinbarten Zeiten sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen, insbesondere veränderte Ankunftszeiten.
 
Zusatz zum Shuttle-Service
Der Shuttle-Service wird durch einen externen Fahrdienst organisiert und durchgeführt. Dies ist bei der Parkplatzbuchung optional buchbar.
 
Der Kunde ist verpflichtet, den Shuttle-Service mindestens 1–2 Stunden vor der gewünschten Abholung bzw. Ankunft telefonisch zu kontaktieren, um den Transfer zu bestätigen und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
 
Für Verzögerungen oder Ausfälle, die aufgrund einer nicht rechtzeitigen Kontaktaufnahme durch den Kunden entstehen, übernimmt Allgäu Airpark Nord Memmingen keine Haftung.
 
Verspätungen
Verspätungen oder nicht rechtzeitiges Erscheinen können zu einer Verzögerung des Transfers und ggf. zu zusätzlichen Kosten führen, die der Mieter trägt.
 
 

VI. Stornierung / Umbuchung

Eine Stornierung der Parkplatzbuchung ist möglich, führt jedoch nicht zu einer 100% Rückzahlung des gezahlten Betrages – auch nicht bei elektronischer Zahlung. Stattdessen erhält der Kunde einen Gutschein in Höhe von 50% des Buchungswertes.
 
Dieser Gutschein wird dem Kunden nach der Stornierung per E-Mail zugesandt, ist nicht übertragbar und kann ausschließlich für eine neue Buchung bei Firma Allgäu Airpark Nord verwendet werden.